Nachtrag zur Datenverarbeitung

Zuletzt aktualisiert: 5. August 2026 · Version 3.0

1. Anwendbarkeit und rechtlicher Kontext

Dieser Datenverarbeitungszusatz („DPA“) ist ein obligatorischer Bestandteil der Community Network Nutzungsbedingungen und gilt, wenn ein Benutzer („Controller“, „Sie“), der ein Unternehmer, eine Organisation, ein Geschäftskontoinhaber oder ein Community-/Event-Organisator auf der Plattform ist, Daten Dritter auf die Plattform hochlädt oder anderweitig dort platziert. Das DPA wird erstellt in Übereinstimmung mit: Teil 3 von Artikel 6 des russischen Bundesgesetzes 152-FZ; Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); UK-DSGVO und Datenschutzgesetz 2018; entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungsregeln in anderen Gerichtsbarkeiten. Eine gesonderte bilaterale DPA-Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Annahme der DPA ist jede Handlung, die die Übermittlung von Daten Dritter an die Plattform beinhaltet.

2. Parteistatus und Gegenstand des Engagements

Verantwortlicher: der Plattformnutzer, in dessen Interesse und unter dessen Verantwortung die Verarbeitung von Daten Dritter erfolgt. Auftragsverarbeiter: Global Data Labs LLC (das „Unternehmen“, „wir“) verarbeitet personenbezogene Daten Dritter ausschließlich auf Anweisung des Verantwortlichen und ausschließlich in dem für den Betrieb der Plattform erforderlichen Umfang. Gegenstand des Auftrags: Bereitstellung der Infrastrukturdienste der Plattform durch das Unternehmen, bei der technische Mittel Operationen an den vom Verantwortlichen hochgeladenen personenbezogenen Daten durchführen. Dauer des Auftrags: ab dem Zeitpunkt des Hochladens der Daten bis zur Löschung der Daten durch den Verantwortlichen oder das Unternehmen gemäß den Bestimmungen des DPA und geltendem Recht.

3. Kategorien von Daten und betroffenen Personen

Kategorien der betroffenen Personen: Mitarbeiter des Verantwortlichen; vom Verantwortlichen verwaltete Community-Mitglieder; Ansprechpartner der Gegenparteien des Verantwortlichen; Teilnehmer der vom Verantwortlichen organisierten Veranstaltung; geladene Gäste. Datenkategorien: Identifikation (vollständiger Name, Benutzername); Kontakt (E-Mail, Telefon, Messenger); Bilder (Fotos); Positionen, Arbeitsort, Rolle in der Gemeinschaft; technisch (IP-Adresse, Sitzungsmetadaten). Der Verantwortliche gewährleistet, dass er ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit dem Unternehmen und Einhaltung zusätzlicher gesetzlicher Anforderungen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Biometrie, Gesundheit, Daten von Minderjährigen, politische/religiöse Überzeugungen usw.) auf die Plattform hochlädt.

4. Zulässige Verarbeitungsvorgänge

Der Verantwortliche weist die folgenden Vorgänge an, und das Unternehmen ist berechtigt, die folgenden Vorgänge durchzuführen, soweit dies für die Bereitstellung der Plattformdienste erforderlich ist: — Sammlung; — Aufnahme; — Systematisierung; — Akkumulation; - Lagerung; — Aktualisierung (Änderung, Änderung); – Abruf; - verwenden; – Weitergabe (Bereitstellung, Zugriff) – innerhalb der Funktionalität der Plattform und an technische Auftragnehmer (Abschnitt 7); — Depersonalisierung; — Blockierung; – Streichung; - Zerstörung. Diese Liste ist vollständig und entspricht der 152-FZ-Terminologie.

5. Verarbeitungszwecke

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken: — Gewährleistung des Funktionierens der Plattform für den Verantwortlichen; — Bereitstellung technischer Kommunikations-, Community-Management- und Event-Management-Funktionen; — Gewährleistung der Informationssicherheit der Plattform; — aggregierte Analysen zu Nutzungsmetriken; — Beantwortung rechtmäßiger Anfragen von Regierungsbehörden. Das Unternehmen darf personenbezogene Daten Dritter nicht für eigenes Marketing, KI-Training (mit Ausnahme öffentlicher Daten mit Opt-out), Verkauf oder Weitergabe an Werbetreibende verwenden.

6. Pflichten des Unternehmens (Auftragsverarbeiters).

Vertraulichkeit. Daten vertraulich verarbeiten; Mitarbeiter und Auftragnehmer mit Zugang zu Daten zur Vertraulichkeit verpflichten. Sicherheitsmaßnahmen. Wenden Sie technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 18.1 und 19 von 152-FZ, Artikel 32 der DSGVO an (detaillierte Liste – Abschnitt 11 der Datenschutzrichtlinie). Lokalisierung. Stellen Sie bei Daten russischer Staatsbürger sicher, dass die Erfassung, Systematisierung, Akkumulation, Speicherung, Aktualisierung und der Abruf mithilfe von Datenbanken in der Russischen Föderation erfolgen. Benachrichtigung über Vorfälle. Benachrichtigen Sie den Verantwortlichen unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) über einen Vorfall gemäß Art. 152-FZ. 21(3.1) bzw. DSGVO Art. 33. Hilfe. Stellen Sie auf schriftliche Anfrage Dokumente zur Verfügung, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften bestätigen. Unterstützung bei der Beantwortung von Themenanfragen, DSFAs und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden. Unterauftragsverarbeiter. Beauftragen Sie Dritte nur mit Verpflichtungen, die nicht weniger streng sind als in dieser DPA. Löschung nach Abschluss. Nach Abschluss der Dienstleistungen oder auf Anfrage des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Kopien. Prüfung. Auf begründete schriftliche Anfrage des Verantwortlichen, höchstens einmal alle 12 Monate, auf Kosten der anfragenden Partei Compliance-Berichte vorlegen oder sich einem Audit unterziehen.

7. Unterauftragsverarbeiter

Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren Leistungskategorien: – Hosting: DigitalOcean (USA/Russland, segmentiert), AWS (USA/EU – Backups); – CDN/Schutz: Cloudflare (USA); — E-Mail: SendGrid / Mailgun (USA); — Push: Firebase (Google) / Apple APNs (USA); — SMS: lizenzierte Gateways (RU/EU/US); — KYC: SumSub (UK/EU); — Zahlungen: Stripe / ЮKassa (US/EU/RU); — Analytics: Google Analytics (optional, USA, mit Zustimmung); – KI-Modelle: OpenRouter / DeepSeek / OpenAI (USA, kein Training für Abfragen). Die Daten russischer Staatsbürger werden unter Einhaltung der Lokalisierung von Unterauftragsverarbeitern mit Infrastruktur in Russland verarbeitet. Bei der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters benachrichtigt das Unternehmen die Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail und/oder Banner; Während dieser Zeit kann der Verantwortliche Widerspruch einlegen.

8. Grenzüberschreitende Überweisungen

Die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Artikel 12 von 152-FZ, Kapitel V der DSGVO, den entsprechenden britischen DSGVO-Vorschriften und den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten. Anwendbare Mechanismen: — Angemessenheitsentscheidungen; — EU-USA. Datenschutz-Framework (DPF); — Standardvertragsklauseln (SCCs) — Anhang zum DPA auf Anfrage; — UK IDTA/IDTA Addendum; — Transfer Impact Assessment (TIA) für Gerichtsbarkeiten ohne Angemessenheit.

9. Pflichten des Verantwortlichen

Rechtsgrundlage. Für jede an das Unternehmen übertragene Datenkategorie verfügen wir über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung nach geltendem Recht. Einwilligungen. Holen Sie ordnungsgemäß ausgeführte Einwilligungen der betroffenen Personen ein oder stellen Sie eine andere Rechtsgrundlage sicher. Themen informieren. Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Subjekten (Art. 18 von 152-FZ, Art. 13-14 der DSGVO). Laden Sie keine Daten hoch, deren Verarbeitung gesetzlich verboten ist oder über den für den angegebenen Zweck erforderlichen Umfang hinausgeht. Entschädigung. Erstatten Sie dem Unternehmen alle Verluste, Bußgelder und Rechtskosten, die sich aus einem Verstoß des Verantwortlichen gegen geltendes Recht oder diese DPA ergeben.

10. Haftung

Die Parteien haften nach geltendem Recht unter Berücksichtigung der Einschränkungen der Nutzungsbedingungen (Absatz 11). Die Hauptpflicht zur Reaktion auf betroffene Personen liegt beim Verantwortlichen. Nach Erhalt der Anfrage eines Subjekts leitet das Unternehmen diese innerhalb einer angemessenen Frist an den Verantwortlichen weiter und/oder leistet technische Unterstützung bei der Ausübung der Rechte des Subjekts.

11. Laufzeit und Kündigung

Das DPA tritt mit der Annahme der Nutzungsbedingungen und dem ersten Hochladen von Daten Dritter auf die Plattform in Kraft. Die DPA endet mit der Beendigung der Nutzungsbedingungen oder mit der Aufforderung des Verantwortlichen zur Datenlöschung, je nachdem, was zuerst eintritt. Nach der Kündigung löscht oder anonymisiert das Unternehmen Daten innerhalb der in der Datenschutzrichtlinie (Abschnitt 10) vorgesehenen Fristen, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Datenspeicherung.

12. Verschiedenes

Vorrang der russischsprachigen Version (bei Unstimmigkeiten mit Übersetzungen). Im Falle eines Konflikts zwischen der DPA und den Nutzungsbedingungen hat die DPA hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Schiedsverfahren – gemäß den Nutzungsbedingungen.

13. Kontaktinformationen

Datenschutzbeauftragter / Verarbeitungsfragen: Datenschutz@communitynet.app / dpo@communitynet.app Rechtliche Fragen: legal@communitynet.app Plattform: www.communitynet.ru (russischsprachig) · www.communitynet.app (international) Unternehmen: Global Data Labs LLC